Frauen im
Mittelalter
1. Teil:
gottgefällig...widerspenstig ins 12. Jahrhundert
Prolog: In der Forschung
wird die Frage nach dem Bild der Frau im Mittelalter als sehr schwierig
betrachtet. Historische Aufzeichnungen sind zumeist klerikalen Ursprungs
- weltliche Darstellungen in der Literatur geben zuweilen nur
Wunschbilder wieder oder wollen durch Übertreibung unterhalten. Die höfische
Epik zeigt nur einen Einblick in das Leben der feudalen Oberschicht -
die Masse der Städterinnen und Bäuerinnen bleibt unerwähnt. Aus
diesen Gründen gibt es keine eindeutigen Quellen, die das Leben der
Frauen aller Stände belegen, und wir müssen uns mit den Hypothesen
sozio-historischer Analysen begnügen. So gibt es widersprüchliche
Aussagen (und Belege) zur Arbeit der Frauen (z.B. in den Zünften)
ebenso wie zum Bedeutungswandel der Ehe in der Feudalgesellschaft. Auch
die Frage muß offen bleiben, wie Frauen im Mittelalter ihre Situation
selbst erkannt und erlebt haben. Aspekte des Frauenlebens im frühen
Mittelalter sind nachfolgend mit den oben erwähnten Einschränkungen
zusammengetragen worden:
Die
Frauenbilder
"Frauen sind labil,
führen andere in Versuchung, sind zänkisch, herrisch und stets bemüht,
den Mann zu unterjochen und ihn jeder Lebensfreude zu berauben. Frauen
sind für den Mann erschaffen worden und haben sich ihm deshalb zu
unterwerfen. Von Natur aus minderwertig, sind sie dem Mann körperlich
und geistig unterlegen." So und ähnlich kann frau es in den
Schriften berühmter Kirchenväter des Mittelalters lesen, die ihre männlichen
Schützlinge vor allzu unbedachter Annäherung an die Frauen zu bewahren
suchten. Das Frauenbild der Kirche ist durch frauenfeindliche und
diffamierende Schilderungen gekennzeichnet. Der Mann hingegen ist wie
geschaffen dafür, ein gottgefälliges Leben zu führen. Frauen sind
ungebändigt, zügellos und widerspenstig und müssen erst vom Vater und
später vom Ehemann "erzogen" werden, um Demut und Gehorsam zu
lernen.
Besonders die Sexualität der Frau bedarf einer Reglementierung. Ihre
Triebhaftigkeit, die den Mann stets ins Verderben zu führend droht,
kann nur durch die Ehe gebrochen werden. In der Ehe ist die Sexualität
der Frau auf die Verpflichtung, für Nachwuchs zu sorgen, reduziert, und
der Frau werden Aufgaben als Mutter und Herrin des Hauses zugewiesen.
Mit der Beschränkung auf den häuslichen Bereich ist der Ausschluß der
Frau von öffentlichen Ämtern beschlossen. Sie darf weder Richterin
werden noch andere Herrschaftsbefugnisse erlangen. Versammlungen und
freie Meinungsäußerungen sind ihr verboten. Nur als Frau, die Mann und
Kinder umsorgt, wird ihr Anerkennung zuteil, ansonsten wird sie auf
allen Gebieten minder bewertet.
Der Wert der Frau wird an ihrem Familienstand gemessen, und daran ist
auch ihr Rechtsstatus geknüpft. Die Ehefrau kann nur als Mutter eine
gewisse Achtung erringen. Jungfräulichkeit stellt eine Art Ersatz für
die Priesterschaft der Frau dar. Ledige Frauen und Witwen gelten als
gottgefällig . Die Kirche lockt das Potential reicher Edelfrauen, die
als Nonnen ihrem Kloster Finanzmittel zukommen ließen. Die Theologen
des Mittelalters blieben bei ihrer frauenfeindlichen Darstellung und
leiteten die Minderwertigkeit der Frau aus der Bibel her. Sie
argumentieren damit, daß Eva aus der Rippe Adams und nicht aus seinem
Kopf oder seinem Herzen geschaffen wurde. Die wenig wertvolle und
entbehrliche Rippe gebe Auskunft über die Wertigkeit der Frau als
Gespielin und Unterhalterin des Mannes. Daß es ihr an Herz und Verstand
fehle, konnte auch nur die Frau verführt werden, die Frucht des
verbotenen Baumes zu kosten. Für diese Sünde sühnt sie mit den
Schmerzen bei der Geburt ihrer Kinder. Die durch ihre
Geschlechtsfunktion ermöglichte Läuterung der Frau ehrt sie, obwohl
gerade ihre Geschlechtlichkeit immer wieder als das Sündhafte ihrer
Existenz angesehen wird.
Die Frau in der Ehe
Frauen aller Stände
heirateten meistens bzw. wurden im Alter von 12 bis 16 Jahren
verheiratet. Die Ehefrau war ihrem Ehemann untertan - wie es in der
Trauungsformel hieß. Der Gatte besaß die Vormundschaft über die Frau,
was sich besonders in Rechtsangelegenheiten auswirkte. Der Ehemann hatte
allein das Nutzungsrecht des ehelichen Vermögens. Zwar galt mancherorts
der Modus, daß die Frau den Veräußerungen aus ihrem Vermögen erst
zustimmen mußte - doch die Verweigerung wäre vom Ehemann als
Treuebruch ausgelegt worden. Der Mann hatte das Recht, die Frau zu
verstoßen und zu züchtigen.
Den adligen Frauen blieb außerdem die Möglichkeit, ins Kloster zu
gehen, als Kammerjungfer oder zu anderen Diensten an einem Hof zu leben.
Städterinnen konnten in einigen Berufen als Handwerkerinnen, Schankmägde,
Dienstbotinnen ihren Lebensunterhalt verdienen oder mußten sich als
Marketenderinnen durchschlagen. Nur wenige betätigten sich als
"wissende Frauen", als Hebammen und "Ärztinnen".
Den Bäuerinnen war es fast unmöglich, den Boden allein zu
bewirtschaften.
Die Ehe war im gesamten Mittelalter "in Mode". Innerhalb der
Feudalgesellschaft avancierte sie zum Mittel der Macht- und Bündnispolitik,
um mächtige, reiche und einflußreiche Sippen durch eine Ehe aneinander
zu binden. Kinderverlöbnisse und Ehen unter Partnern mit großem
Altersunterschied waren üblich - auf individuelle Partnerwünsche wurde
keine Rücksicht genommen. Die standesgemäße Heirat war nahezu
obligatorisch. Eine Frau, die einen Mann niederer Herkunft ehelichte, mußte
sich fortan mit der Stellung ihres Gatten begnügen. Für den Vater, der
die Braut dem Bräutigam bei der Heiratszeremonie übergab, galt als
oberstes Prinzip, die Tochter möglichst ehrenvoll zu verheiraten, denn
bei bewaffneten Konflikten wurden die angeheirateten Verwandten als
feste Verbündete betrachtet.
Die Verwandten der Frau und der Hofstaat überwachten das Eheleben der
Paare - Ehe war eine öffentliche Angelegenheit. Während die Verwandten
der Frau darauf achteten, daß der Ehemann zu seiner Hilfsverpflichtung
stand, bewachte der Hofstaat die Treue der Ehefrau. Ehebruch wurde nicht
allein als Betrug am Ehemann gewertet, sondern verletzte auch die Ehre
seiner Sippe. Es mußte befürchtet werden, daß die Nachkommen nicht
aus der Verbindung zum Ehemann, sondern von einem
"Nebenbuhler" entstammten und dem Gatten untergeschoben werden
sollten. Die Unantastbarkeit der Abstammung verbot jede Unklarheit über
Herkunft, Ehre und Stand. Untreue Frauen wurden deshalb verstoßen. Die
illegitimen Nachkommen des Mannes hatten im Gegenzug ebenfalls keinerlei
Rechte und erbten nichts.
Adlige Männer verheirateten sich häufig neu - Überdruß oder eine veränderte
politische Konstellation waren ausschlaggebend für die Auflösung der
ehelichen Gemeinschaft. Als Scheidungsgründe wurden Impotenz des
Mannes, Trunkenheit der Frau, männliche Verschwendung des Familienvermögens
der Frau, Erkrankung an Aussatz und ketzerische Neigungen des Partners
anerkannt. Obwohl die Kirche diese Scheidungsmodalitäten festlegte,
wurden sie doch jederzeit unterlaufen. Die Frau durfte bei der Trennung
die "Gerade", d.h. alles weibliche Gut wie Kleider, Schmuck
und die Aussteuer mitnehmen.
Die Kirche kritisierte
die Institution Ehe und begründete dies mit dem Scheitern der
Paradiesehe. Aus weltlicher Sicht war die Ehe eine Funktionsgemeinschaft
- durch Rechte und Pflichten geregelt. Besonders bei Städterinnen und Bäuerinnen
galt das Prinzip der Arbeitsteilung, wobei der Frau die Bereiche
Haushaltsführung, Kindererziehung, der Versorgung der Tiere und
Nahrungsproduktion zugeteilt wurden. Die Sicherung der Lebensbedürfnisse
hing eng mit der guten Zusammenarbeit von Frau und Mann zusammen. Die
Frauen der unteren Stände "erarbeiteten" sich ihre
"Gleichberechtigung" und ihre geachtete Position.
In der weltlichen Literatur wird die Ehe durchweg positiv als ideale
Lebensgemeinschaft bewertet. Frauen, die sich der Ehe verweigerten,
galten als "böse".
Gewalttätigkeit der Männer gegenüber den Frauen gab es in allen Ständen.
Rechtlich standen der Frau nur geringe Mittel zur Verfügung. Vor
Gericht brauchte sie immer einen männlichen Fürsprecher, der für sie
Klage führte.
Rechtliche
Stellung der Frau
Eine Frau, die
Notzuchtsklage gegen einen Mann einreichte, mußte dies mit zerrissenen
Kleidern und zerzausten Haaren tun. Nur der Augenscheinbeweis wurde von
den Richtern anerkannt. Dem Recht nach waren volljährige (18 Jahre),
ledige Frauen und Witwen selbständig. Als Witwe konnte die Frau die
Vormundschaft über ihre unreifen Kinder erwerben. Frauen, die ein
reiches Erbe erhalten hatten, mußten sich meistens neu verheiraten, um
ihren Besitz zu schützen. Das Erbrecht der Frau gestaltete sich
unterschiedlich - sie erlangten es immer dann, wenn keine männlichen
Erben mehr vorhanden waren. Üblicherweise verloren verheiratete Frauen
durch die Mitgabe der Mitgift vollends ihren Erbanspruch. Die Frauen
waren in der Regel finanziell und vom Schutz der Männer abhängig.
Diese beiden Kriterien verfestigten ihre untergeordnete Stellung
innerhalb der Feudalgesellschaft.
Bildung und Freizeit
der adligen Frau
Sticken, Weben, Reiten,
Schachspielen, Singen, Tanzen, Gedichte vortragen und die Anwesenheit
bei Ritterturnieren gehörten zu den Beschäftigungen der adligen
Frauen. Es war ihre Aufgabe, bei Hoffesten für die Unterhaltung und
Friedfertigkeit der stets kampf- und streitbereiten Ritter zu sorgen,
indem sich die Frauen immer zwischen die Ritter platzieren mußten. Im
Mittelalter wurden adlige Frauen am Hofe als Friedensstifterinnen
angesehen. Zur Ausbildung der Mädchen gehörte die Unterweisung in
Religion, im Lesen und Schreiben. Bildung hatte jedoch keinen großen
Stellenwert in der Feudalgesellschaft, wo Kampffähigkeit und
Eroberungswille den Reichtum des Adels begründeten. Erst später - mit
der Verbreitung des Schrifttums, wo "Beamte" (Ministeriale)
aus dem Bürgertum aufgrund ihrer Kenntnisse den Adelstitel verliehen
bekamen, betrachtete man/frau Bildung als Vorzug. Als Mitte des 12.
Jahrhunderts die ersten Universitäten gegründet wurden, verweigerte
man den Frauen den Zutritt.
Frauen im
Mittelalter
2. Teil: Wissende Frauen - Berufung
zur Hexe?
Im 14. bis 16.
Jahrhundert bietet das Leben berufstätiger Frauen wissenswerte
Einblicke. Es standen den Frauen - wenn auch nur einer kleinen
Minderheit - bereits einige Möglichkeiten offen, selbständig und unabhängig
von einem Mann zu leben. Aber es dauerte nicht lange, bis
"Mann" die Freiheit der Frauen wieder zu beschneiden begann,
was zuletzt in der Hexenverfolgung gipfelte. Die Mehrheit der Frauen
lebte nach wie vor als Ehe- und Hausfrau in finanzieller Abhängigkeit
vom Ehemann. Die Masse der alleinstehenden Frauen verdiente sich ihren
Lebensunterhalt als Mägde, Dienstbotinnen oder Dirnen. Alte Frauen,
Kranke und Behinderte fristeten ein erbärmliches Dasein, besonders wenn
sie ohne familiäre Unterstützung auskommen mußten.
Das Leben der beschriebenen Personen - und Berufsgruppen kann deshalb
nicht repräsentativ für die ganze Gesellschaft angesehen werden. Dies
gilt allerdings nicht für das karge Leben der vielen Bäuerinnen, von
dem wir zuerst berichten.
Bäuerinnen
Das Leben der Bäuerinnen
veränderte sich in den Jahrhunderten des Mittelalters kaum. Sie und die
Kinder mußten Schwerstarbeit leisten, um das Überleben zu sichern. Es
galt nicht nur, die Hausarbeit zu erledigen, sondern auch Feldarbeit zu
errichten. Putzen, Kochen, Spinnen, Schöpfen von Wasser, Schüren des
Feuers, Käsen, Vieh und Gemüsegarten versorgen, Getreide einbringen, Mähen
und Garben binden und vieles mehr waren ihre Arbeiten. Beim Pflügen mußte
die Frau den Ochsen antreiben, während der Mann die Furchen zog.
"Arbeitsteilung" zwischen Mann und Frau galt als Prinzip. Es
wird allerdings geschätzt, daß die Frauen ca. 14 1/2 Stunden pro Tag
mit der Feldarbeit beschäftigt waren und zusätzlich die Arbeiten im
Haus, im Stall und für die Familie erledigten. Die höhere
Sterblichkeit von verheirateten Frauen "in den besten Jahren"
dürfte ein Indiz für die körperliche Überbelastung der Frau sein.
Die Schäferei war den Frauen untersagt, weil mit den Herden oft zu große
Strecken zurückgelegt werden mußten. Ausschließlich Frauensache war
die Weiterverarbeitung aller pflanzlichen und tierischen Fasern, um
Kleidung herzustellen.
Städterinnen
und berufstätige Frauen
Rechtliche Beschränkungen,
die auf dem Land und in der Burg das Leben der Frauen kennzeichneten,
galten nicht in der Stadt. So hafteten Städterinnen nicht mit ihrem
Brautschatz für die Schulden ihrer Männer, sie konnten selbst über
ihr eigenes verdientes Geld verfügen. Viele Frauen nutzen die Möglichkeit,
einen eigenen Beruf auszuüben.
Die Palette der Berufe war vielseitig. Für das mittelalterliche
Frankfurt wurden 65 Berufe für Frauen registriert. Auch in sogenannten
Männerberufen wie Dachdecker oder Schmied sind Frauen bis in das 16.
Jahrhundert vertreten. Die Fertigung von Schnüren und Bändern, Hüllen
und Schleifen, Knöpfen und Quasten lag ganz in Frauenhänden. Alle
Berufe in der Textilverarbeitung wurden fast ausschließlich von Frauen
ausgeübt: Kürschnerei, Handschuh- und Hutmacherei, Beutel- und
Taschenherstellung. Aber auch im Metall- und Holzhandwerk regten sich
Frauenhände. Nadeln, Schnallen, Ringe und Golddraht, Besen- und Bürsten,
Matten und Körbe, Rosenkränze und Schlüssel wurden von Frauen
hergestellt. Das Bäckereihandwerk, die Bierbrauerei, die Fertigung von
Kerzen und Seifen oblag den Frauen. Es gab auch Abschreiberinnen und
Briefdruckerinnen, Näherinnen, Schneiderinnen und Flickerinnen. Diese
hatten eine eigene Zunftordnung und durften Lehrtöchter ausbilden.
Handels- und Kauffrauen waren ebenso keine Seltenheit. Gelöbnisse und Bürgschaften
der Kauffrauen waren uneingeschränkt verbindlich. Frauen handelten oft
mit den Waren, die ihre Männer herstellten. Es gibt außerdem
zahlreiche Belege über Frauen, die im Groß- und Fernhandel als
Unternehmerinnen tätig waren.
Frauen übernahmen vielfach das Geschäft ihres verstorbenen Mannes, mußten
es aber nach einem Jahr verkaufen oder an ihre erwachsenen Kinder
abtreten, wenn sie selbst nicht in dem Beruf ausgebildet waren. Die
berufstätige Frau war in der Stadt keine Besonderheit.
Es gab eine Reihe von Frauen, die sich autodidaktisch weiterbildeten, da
ihnen der Zugang zu den Universitäten verwehrt war. So werden Ärztinnen
erwähnt, die ohne medizinische Ausbildung, aber mit erfolgreichen
Behandlungsmethoden praktizierten. Wir finden auch Zeugnisse über
Apothekerinnen und Chirurginnen. Trotz vieler Hindernisse haben sich
Frauen in fast alle Berufssparten vorgewagt. Sie wurden in die Zünfte
aufgenommen und gründeten eigene Frauenzünfte in den Berufen, in denen
Frauen eindeutig dominierten.
Kleidung der
Frauen
Charakteristikum für die
Stellung der Frau ist auch immer die Kleidung. Bereits im 14./15. Jh.
Begann Kleidung "Mode" zu werden. Während die Bäuerinnen
sich praktisch und einfach kleideten, wandelte sich die Garderobe der Städterinnen
erheblich, wobei sich die neue Kleidung häufig durch hinderliche
Attribute auszeichnete. Die Unterkleider wurden feiner, die Formen den
Ärmel immer auffallender. Die Haare wurden mit einem Schleier oder
einer Haube bedeckt. Die ledige Frau trug ihre Haare sichtbar als Zopf
oder offen. Verheiratete Frauen trugen eine aus Leinen gefertigte, gestreifte, knapp
aufsitzende Kopfbedeckung mit einem Kinnband, welches so stark angezogen
wurde, daß die Frau nur lispeln und erst nach einer Lockerung
unbehindert essen konnte. Die Kleider boten tiefe Einblicke ins Dekolleté
und waren so enganliegend, daß sie die Körperformen betonten. Auf
Bildern und Beschreibungen von Frauen stehen immer wieder ihre Gewänder
im Vordergrund. Kleidung war wichtiges Attribut weiblicher Repräsentanz,
kennzeichnete ihre Stellung, ihren Beruf, machte sie aber auch zum
Objekt der Betrachtung.
Dirnen
In der ironisch-zynischen
Dichtung der fahrenden Spielleute wurde das derbe Bild der Frau als
Lustgespielin betont. Die Frau erscheint als ein Ding, an dem man sich
abreagiert, ein Objekt dessen, der den Tag beherrscht, des Mannes. Das
eigentümlich heranwachsende Mißtrauen gegen Frauen, dem sich die Männer
in der Literatur durch Herabwürdigung Luft verschaffen, ging einher mit
der wachsenden Selbständigkeit von Frauen in den Städten als
Handwerkerinnen und in anderen Berufen.
Viele Frauen jedoch, zumal wenn sie aus bäuerlichen Familien stammten
und mittellos in die Stadt gezogen waren, gerieten häufig in die Lage,
Arbeit in Schankhäusern annehmen zu müssen. Der Abstieg zur
Prostitution lag dann nicht mehr fern. Bordelle gab es in den Städten
in großer Zahl. Sie waren unproblematisch in das Stadtleben integriert,
weil ihre Einrichtung angeblich die einheimischen Frauen und Mädchen
vor Vergewaltigung schützte. Prostitution wurde berufsmäßig
betrieben, ledige Frauen auch aus anderen schlechtbezahlten Berufen, die
einen Nebenverdienst brauchten, gingen dem Gewerbe nach. Diese Frauen
bildeten innerhalb des Stadtwesens eine eigene Korporation. Nicht selten
schickte man sie hohen Gästen zur Begrüßung entgegen, oder die Stadtältesten
luden ihre Besucher kostenlos ins "Frauenhaus" (mit gänzlich
anderer Bedeutung als heute) ein. Jedes Heer wurde von Dirnen begleitet,
jede größere Männerversammlung zog sie scharenweise an.
Gewalt
gegen Frauen
Die wachsende Selbständigkeit
der Frauen steigerte das Mißtrauen und die Feindseligkeit der Männer.
Brutalitäten und Unterdrückung waren für den Großteil der Frauen
nach wie vor grausame Realität. Vergewaltigungen waren so häufig, daß
sich die Obrigkeit mancherorts zur drakonischen Bestrafung der Täter
entschloß.
Aufbauend auf der kirchlichen Auffassung von der Sündhaftigkeit der
Frau, ließ man keine Argumentation aus, die den Charakter der Frau an
sich in Zweifel zog. Abtreibung, Zauberei und Prostitution waren
typische "Frauendelikte" und galten als Rechtfertigung, Frauen
allgemein schlecht zu behandeln. Die sieben Todsünden wurden mit
Frauengestalten abgebildet. Der Weg von der Verteufelung der Frau führte
bis zur Hexenverfolgung. Bereits im 15. Jh. gab es die ersten
Hexenprozesse. Allmählich setzten sich Vorstellungen durch, daß es
gewissen Frauen gelinge, sich mit dem Teufel ins Benehmen zu setzen und
sich dadurch "gefährliche Fähigkeiten und Kenntnisse"
anzueignen. (Übrigens: der "Hexenhammer" der Inquisitoren
Jakob Spengler und Heinrich Institoris wurde 1987 500 Jahre alt. Dieses
berühmteste Handbuch der Hexenjäger war zweieinhalb Jahrhunderte für
die kirchlichen Ankläger der Freibrief, um immer mehr Scheiterhaufen
lodern zu lassen.)
Aber einige Frauen setzten sich gegen diese gewaltsame Willkür zur
Wehr. Frauen schlossen sich zu Gruppen zusammen und überfielen ihre
"Feinde" - die religiösen Fanatiker. Dies war nur eine Form
des Widerstandes.
Fazit
Als Fazit stellen wir
heraus, daß Edelfrauen trotz mancher Rechte diese allein kaum
durchsetzen konnten. Städterinnen und Bäuerinnen gelang es, sich
aufgrund ihrer Arbeitsleistung, die für den Familienunterhalt
unentbehrlich war, Achtung und Mitspracherecht in
Familienangelegenheiten zu verschaffen. Sowohl bei der Kirche als
auch beim Staat zeigt sich die Tendenz, den Frauen die Möglichkeit auf
Unabhängigkeit zu beschneiden.
Zeitinformation
MITTELALTER
- ZEIT DES FEUDALISMUS
Zeitspanne: 5. Bis Anfang
16. Jahrhundert
Zum Begriff: der Begriff
"Mittelalter" wurde von den Humanisten für die vermeintlich
"dunkle Zeit" zwischen Antike und Renaissance (Wiedergeburt
der Antike) in bezug auf die geistig-philosophische Entwicklung eingeführt.
Gesellschaft: es herrscht
die Dreiständegesellschaft, bestehend aus Feudaladel und Klerus/ Städtern,
Handwerkern und Kaufleuten/ Bauern.
Feudalismus: Der
Feudaladel, eine zahlenmäßig kleine Oberschicht bestimmt die
politische, soziale und wirtschaftliche Ordnung. Ihre Herrschaft beruht
auf dem Besitz von Land und den darauf befindlichen Produktionsgütern
sowie auf der Leibeigenschaft ihrer Produktionsträger - den Bauern.
Recht und Gesetz werden mittels physischer Gewalt durchgesetzt.
Geldwirtschaft: mit der
Einführung der Geldwirtschaft (Mitte 13. Jh.) verschieben sich die
Machtverhältnisse allmählich. Es entstehen Städte als
Handelsmetropolen. Reichtum und Besitz können nun auch mit Geld und
nicht nur von Adligen per Abstammung und Gewalt erworben werden.
Gyburc Rennewart, Berlin
1999 |